Musikschule im Landkreis St. Wendel e.V.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, Sie/euch davon in Kenntnis setzen zu können, dass ab Montag, 17.05.2021 im Rahmen der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Gesangsunterricht und der Unterricht in Blasinstrumenten in Präsenzform als Einzelunterricht wieder zulässig ist!

Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können, muss ein Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorgelegt werden.

Der Nachweis kann erbracht werden durch:

  • Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist
  • Bescheinigung, dass man bereits 2 x geimpft  wurde (durch Vorlage des Impfbuches bzw. Impfbescheinigung)
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes/Arztes, dass man genesen ist (darf nicht älter als 6 Monate sein)

Ihre/eure

Musikschule im Landkreis St. Wendel

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